Compliance

Hinweisgeber­system

Integrität und Compliance

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der regulatorischen Standards und Richtlinien. Hierfür werden wir die notwendigen Maßnahmen festlegen sowie die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen bereitstellen.

Die Einhaltung der in unserem Unternehmenskodex festgeschriebenen Verhaltensgrundsätze, gesetzlicher Vorschriften sowie interner Regeln hat für FEST oberste Priorität. Unser Unternehmenserfolg basiert maßgeblich auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Deshalb betreiben wir ein vertrauliches Hinweisgebersystem. Hinweise können im nachfolgenden Hinweisgeber-Formular direkt und anonym an uns übermittelt werden. Wir versichern, keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von allen Personen, die zu Untersuchungen bei der FEST GmbH beitragen, werden nicht toleriert.

Bitte beachten:

Das Hinweisgebersystem soll die Regelkommunikation nicht ersetzen, sondern dient nur der Meldung von schwerwiegenden Verdachtsfällen auf einen Gesetzesverstoß oder, für solche Fälle, wo eine besondere Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet werden muss.

Meldungen können deshalb auch anonym abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen ohne Schilderung ausreichend konkrete Anhaltspunkte aus rechtlichen Gründen keine Bearbeitung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bewusste Falschmeldungen und Verleumdungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Dies gilt nicht für Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden und sich im Nachgang aber als falsch herausstellen.

Hinweis: Hilfreich ist, wenn Sie folgende W-Fragen berücksichtigen:
Wer hat den Verstoß begangen?
Was ist passiert? Wo ist es passiert?
Wann ist es passiert?
Wie lässt sich der Verstoß belegen?

Anhang:

Unverbindlichen Beratungstermin anfragen!

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